Insolvenz vermeiden durch optimierte Projektorganisation

Insolvenz

In der freien Enzyklopädie wikipedia.de wird der Begriff der Insolvenz wie folgt erläutert: „Eine Insolvenz bezeichnet die Situation eines Schuldners, der seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit, die aus Überschuldung abgeleitet werden kann. […] In Österreich und der Schweiz spricht man von Konkurs, womit die Versammlung der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners gemeint ist. Auch in Deutschland wurde bis zur Einführung der Insolvenzordnung der Begriff Konkurs verwendet.“

Die Insolvenz ist ein einschneidendes Ereignis in der Unternehmenshistorie. In der überwiegenden Mehrzahl der betroffenen Organisationen ist dies jedoch kein plötzlich auftretendes Ereignis, sondern vielmehr eine sich über längere Zeit anbahnende und absehbare Situation.

Im Wesentlichen gibt es bei Organisationen drei Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Bei Vorliegen dieser Gründe kann eine Antragspflicht zur Anzeige der Insolvenz bestehen. Die Bedeutung der Insolvenz bezieht sich somit auf den rechtlichen Zustand, in denen Organisationen nicht mehr in der Lage sind, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen:

  • Die Zahlungsunfähigkeit hat eine wichtige Bedeutung bei der Insolvenz. Diese tritt ein, wenn eine Organisation nicht mehr in der Lage ist, fällige Rechnungen, Schulden oder andere Verbindlichkeiten termingerecht zu begleichen.
  • Eine drohende Zahlungsunfähigkeit ist eine kritische Vorstufe der Insolvenz und stellt ebenfalls eine hohe Bedeutung für die Insolvenz dar. Die drohende Zahlungsunfähigkeit bezieht sich dabei auf eine Situation, in der es starke Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Organisation absehbar zahlungsunfähig werden könnte.
  • Unter Überschuldung versteht man die Situation, bei der eine Organisation mehr Schulden als Vermögenswerte hat und somit eine Insolvenz vorliegt. Es ergibt sich also eine finanzielle Situation, bei der die Verbindlichkeiten den Wert der vorhandenen Vermögenswerte übersteigen, was die Rückzahlung der Schulden schwierig bis unmöglich machen wird.

In Deutschland ist das Insolvenzrecht in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Diese regelt das Verfahren bei einer Insolvenz.

Die Ergebnisse von Projekten, Programmen und Portfolios beeinflussen direkt den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Organisationen. Projektorganisationen erwirtschaften bereits über 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Deutschland mit stark steigender Tendenz. Organisationen erfolgreich zu führen, ohne gleichzeitig Projekterfolge zu sichern, wird zunehmend sehr schwierig bis unmöglich.

Eine effiziente Projektorganisation und erfolgreich durchgeführte Projekte sind somit eine der wesentlichen und strategischen Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung einer Insolvenz der Organisation. Und sollte sich die Insolvenz doch nicht verhindern lassen, so muss zur Zukunftssicherung der Organisation neben der formellen Treuhänder-Tätigkeit des Insolvenzverwalters die Sanierung und Neuausrichtung der Projektorganisation ganz im Vordergrund stehen.

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