Hausregeln

Hausregeln & Rahmenbedingungen für Training und Beratung

Unsere Hausregeln sorgen für Struktur, Transparenz und gegenseitigen Respekt – damit Zusammenarbeit reibungslos und wertschätzend gelingt.

Organisatorisches

Für die Teilnahme gelten bestimmte Voraussetzungen, die je nach Format und Erfahrung im Projektmanagement variieren können. Diese Voraussetzungen klären wir gemeinsam mit Ihnen im kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Nach Ihrer Buchung beginnt die Maßnahme offiziell mit dem Onboarding, das in der Regel wenige Tage später stattfindet – alternativ mit dem ersten Maßnahmentag (z. B. dem Workshop-Tag bei Lehrgängen). In diesem Rahmen heißen wir Sie willkommen, beantworten offene Fragen und erläutern die nächsten Schritte. Zudem erhalten Sie die Zugänge zu unserem Kundenportal, unseren digitalen Arbeitsinhalten und IT-Plattformen. Dies gilt gleichermaßen für Trainings- wie auch für Beratungsumfänge.

Im Anschluss laden wir Sie zur virtuellen Kick-off-Veranstaltung ein, die den praktischen Einstieg in Ihre gebuchte Maßnahme bildet. Beim Kick-off geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über Inhalte, Abläufe und organisatorische Rahmenbedingungen. Wir stellen sicher, dass alle digitalen Zugänge funktionieren, und machen Sie mit den Arbeitsmaterialien vertraut. Außerdem lernen Sie Ihre Ansprechpartner kennen, klären letzte Fragen und stimmen die Erwartungen sowie Zielsetzungen ab. Damit schaffen wir eine gemeinsame Grundlage für einen reibungslosen und erfolgreichen Verlauf Ihrer Maßnahme.

Für die Teilnahme an Live-Online-Formaten ist eine geeignete technische Ausstattung erforderlich. Dazu gehören:

  • Ein Personal Computer (PC) oder Laptop mit stabiler Internetverbindung
  • Ein Smartphone oder Tablet mit den lehrgangsspezifischen Apps
  • Ein Headset und eine Kamera für die aktive Teilnahme an Live-Online-Sessions
  • Eine installierte und regelmäßig aktualisierte Virenscanner-Software, die den Rechner mindestens einmal pro Woche vollständig überprüft

Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung jeder teilnehmenden Person sicherzustellen, dass der Zugriff auf die im Lehrgang eingesetzten IT-Tools nicht durch lokale Firewalls oder andere Sicherheitseinstellungen eingeschränkt wird.

Eine Übersicht aller eingesetzten Tools und der entsprechenden Zugriffsadressen ist in der Lehrgangsinformation enthalten.

Dieser Passus gilt für Abmeldungen und Umbuchungen durch Teilnehmende oder Auftraggeber.

Für öffentliche Lehrgänge gelten je nach Paket unterschiedliche Konditionen für Terminänderungen:

  • Paket GOLD oder PLATIN: Umbuchungen sind bei Online-Formaten jederzeit kostenfrei möglich, bei Präsenz-Formaten bei bis zu 50 % der Lehrgangstermine. Darüber hinaus werden Umbuchungen kostenpflichtig.
  • Paket BRONZE: Alle Umbuchungen ab dem Kick-off sind kostenpflichtig. Die Umbuchungskosten betragen 100 € pro Tag zzgl. 19 % USt.

Die Kosten werden der umbuchenden Person direkt in Rechnung gestellt, nicht dem Auftraggeber.

Bei Beratungsleistungen & Inhouse-Trainings erfolgen Umbuchungen kostenfrei im gegenseitigen Einvernehmen, soweit dies organisatorisch möglich ist. Nicht mehr stornierbare Aufwendungen (z. B. Reise- und Übernachtungskosten) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt.

Stornierungen richten sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Als Beginn der Maßnahme gilt der Tag des Onboardings, erdsatzweise der erste Workshop-Tag. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich; die Kosten der Maßnahme sind vollständig zu leisten.

Bis spätestens drei Tage vor dem ersten Lehrgangstag kann ein Teilnehmertausch vorgenommen werden. Hierfür fallen Lizenzkosten für die Neuanmeldung sowie eine Verwaltungsgebühr von 50 € pro Teilnehmenden zzgl. USt. an. Diese Kosten trägt der Auftraggeber und sie sind vor Beginn der Maßnahme zu begleichen.

Krankmeldungen sind frühestmöglich mitzuteilen. Der Umgang mit Abwesenheiten richtet sich nach den Regelungen unter „Abmeldungen & Umbuchungen“.

Fehlzeiten werden dokumentiert. Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Abwesenheit dem Trainer oder der Trainerin gegenüber zu begründen. Jede Form von Abwesenheit – unabhängig vom Grund – reduziert den Anwesenheitsanteil.

Sinkt der Anwesenheitsanteil über die gesamte Maßnahmendauer unter 90 %, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies in der Teilnahmebescheinigung zu vermerken. In diesem Fall entscheidet der Auftragnehmer individuell, ob der Teilnehmende zur Prüfung zugelassen wird oder welche Auflagen für die Prüfungszulassung gelten.

Lehrgangstage finden in der Regel von 08:45 bis 17:30 Uhr statt. Es sind je eine Kurzpause von jeweils 15 Minuten am Vormittag und Nachmittag sowie eine Mittagspause von 45 Minuten zwischen 12:30 und 13:15 Uhr vorgesehen.

Beratungstage werden individuell abgestimmt und beginnen in der Regel nicht später als 09:00 Uhr.

Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen in unterschiedlichen Formaten an: In Präsenz vor Ort, online mit Live-Trainer oder Live-Berater, als digitale Lerneinheit mit 24/7-Zugang oder in Kombination dieser Formate.

Detailinformationen zum Ablauf und den Inhalten einer Maßnahme finden Sie in der entsprechenden Produktinformationen (z. B. in der Lehrgang-Information).

In öffentlichen Präsenz-Lehrgängen ist die Verpflegung an den Veranstaltungstagen im Preis enthalten. Sie umfasst Pausen-Catering am Vor- und Nachmittag, ein zweigängiges Mittagessen sowie nichtalkoholische Heiß- und Kaltgetränke gemäß dem jeweiligen Angebot des Tagungshotels. Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsweisen (z. B. vegetarisch, vegan) sind vom Teilnehmenden im Hinweisfeld bei der Buchung anzugeben. Ein generelles Wahlrecht hinsichtlich bestimmter Speisen oder Getränke besteht nicht.

Die Verpflegung wird in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen – auch nicht nachträglich auf Antrag.

SOPRONIS gibt für alle Veranstaltungen eine Durchführungsgarantie.

Liegt die Zahl der Teilnehmenden in einem Workshop eines gebuchten Präsenzlehrgangs unter vier Personen, behält sich SOPRONIS vor, das Durchführungsformat für diesen Workshop von Präsenz auf Live-Online anzupassen. Alle folgenden Workshops sind davon unberührt. Bei ein bis zwei Teilnehmenden findet der Workshop grundsätzlich als Live-Online-Veranstaltung statt. Die Entscheidung über ein abweichendes Durchführungsformat wird individuell für jeden Workshop getroffen.

Ein Wechsel des Formats begründet keinen Anspruch auf Kostenerstattung (z. B. für gebuchte Übernachtung oder Anreise). SOPRONIS informiert über eine Formatänderung spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin.

Zusammenarbeit

Für Rückfragen, organisatorische Anliegen oder fachliche Abstimmungen stehen nachfolgende Kontaktwege zur Verfügung:

  • Live-Tage – persönliche Klärung und Austausch vor Ort
  • Wöchentlicher Live-Call (für Lehrgänge in den Paketen GOLD und PLATIN)
  • Persönliches Kundenportal unter https://crm.sopronis.eu/kundenportal
  • Individuelle Terminbuchung mit einem Trainer oder einer Akademie-Fachkraft direkt über das Kundenportal

SOPRONIS bemüht sich in allen Fällen, Anfragen möglichst zeitnah zu beantworten.

Nach dem Kick-off erfolgt die Kommunikation ausschließlich über die oben genannten Kanäle. Die öffentlich zugänglichen Kontaktmöglichkeiten (z. B. über die Kontaktfähnchen auf https.//sporonis.eu) stehen für aktive Maßnahmen nicht zur Verfügung.

Anfragen über das Portal werden nach Reihenfolge des Eingangs und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit bearbeitet. Eine Erstreaktion erfolgt innerhalb von 48 Stunden.

Das Review von Anmeldeunterlagen und Projektberichten kann – abhängig von der aktuellen Auslastung – zwischen einer und drei Wochen in Anspruch nehmen.

Die erfolgreiche Teilnahme an einer Maßnahme setzt Verbindlichkeit, aktive Mitarbeit und Eigenverantwortung voraus. Teilnehmende tragen durch ihre Vorbereitung und Mitwirkung wesentlich zum Arbeitserfolg bei.

Erwartet wird:

  • Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der Maßnahme sowie zur Anwendung der vermittelten Inhalte im eigenen Lernprozess
  • Teilnahme an einem kostenfreien, strukturierten Eignungsgespräch sowie an regelmäßigen Feedbackgesprächen (online)
  • Aktive Teilnahme an Live-Online-Sitzungen mit sichtbarer Anwesenheit (Kamera empfohlen)
  • Termingerechte Durchführung der verpflichtenden Vor- und Nachbereitung der Workshop-Tage sowie – bei Lehrgängen – fristgerechte Erstellung der Anmeldeunterlagen, Projektberichte und Präsentationen
  • Lernbereitschaft und die Annahme von Empfehlungen des Trainers oder der Trainerin sowie deren Umsetzung im eigenen Lernprozess

Verstößt ein Teilnehmender wiederholt gegen diese Grundsätze oder stört durch sein Verhalten den Arbeitsfortschritt der Gruppe (z. B. temporäre Abwesenheit, fehlende Beiträge), kann SOPRONIS den Teilnehmenden vom weiteren Lehrgangsverlauf ausschließen. Siehe dazu „Ausschluss von der Teilnahme“.

SOPRONIS legt großen Wert auf einen respektvollen, fairen und konstruktiven Umgang miteinander. Jede Maßnahme lebt von einer offenen und wertschätzenden Zusammenarbeit zwischen Teilnehmenden sowie gegenüber allen Lehr-, Fach- und Hilfskräften.

Erwartet wird ein Verhalten, das von gegenseitiger Rücksichtnahme, professioneller Kommunikation und Toleranz geprägt ist – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Position oder Meinung. Kritik wird sachlich geäußert und in lösungsorientierter Weise behandelt.

Der Teilnehmende erkennt den Ethik-Kodex der GPM an und verpflichtet sich, dessen Grundsätze während der gesamten Maßnahme zu beachten und in seinem Handeln zu berücksichtigen.

Verstöße gegen diese Grundhaltung können zum Ausschluss von der Maßnahme führen. Siehe dazu „Ausschluss von der Teilnahme“.

Gebühren

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Buchung eines Lehrgangs ist die Zertifizierung für die Teilnahme an den SOPRONIS-Prüfungsrunden ebenfalls direkt zu buchen. Ausgenommen, sind Selbstzahler, die eine Zertifizierung auch nachbuchen können.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Zertifizierung gültigen Preise. Etwaige Preisanpassungen der Zertifizierungsgesellschaft nach dem Buchungszeitpunkt werden in gleicher Höhe an den Auftraggeber weitergegeben. Mit der Buchung erklärt sich der Auftraggeber zur Übernahme solcher eventueller Mehrkosten einverstanden. Sonderangebote gelten ausschließlich innerhalb des jeweils angegebenen Aktionszeitraums.

Sonderleistungen – wie zusätzliche Beratungsstunden, Erweiterungsmodule oder ergänzende Materialien – werden separat angeboten und berechnet. Bei Beratungen können zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten anfallen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Für Prüfungen über externe Zertifizierungsgesellschaften (z. B. PM-Zert) gelten zusätzlich die jeweiligen Gebühren gemäß Gebühren- und Prüfungsordnung in ihrer aktuell gültigen Fassung. Diese sind verbindlicher Bestandteil der jeweiligen Prüfungsanmeldung. Sie können diese nachstehend einsehen:

Der Zugang zu digitalen Lernumgebungen ist zeitlich begrenzt. Je nach Format der Maßnahme gilt eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten.

Verlängerungen sind kostenpflichtig. Die Konditionen für Verlängerungen richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Angebot. Verlängerungen gelten in der Regel für einen festgelegten Zeitraum ab dem ursprünglichen Leistungsende und müssen vor Ablauf der bestehenden Laufzeit beauftragt werden.

Zusatzpakete – etwa für Upgrades, Lernplattformen, Materialien oder Begleitcoachings – werden gesondert angeboten und individuell beauftragt. 

Je nach Regelung des jeweiligen Prüfungsausrichters kann die Anzahl möglicher Wiederholungsprüfungen begrenzt sein.

In den Paketen GOLD und PLATIN sind die Kosten für eine Wiederholungsprüfung enthalten, sofern der Teilnehmende aktiv am Lehrgang teilgenommen, alle Angebote genutzt und die vorgesehenen Aufgaben vor seiner Erstprüfung erfolgreich absolviert hatte.

SOPRONIS unterstützt unabhängig dieser Regelungen alle Teilnehmenden kostenfrei durch ein individuell abgestimmtes Online-Coaching bei der Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen, sofern keine abweichenden Zahlungskonditionen vereinbart wurden (z. B. Ratenzahlung bei Selbstzahlern).

Stornierungen richten sich nach den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Als Beginn der Maßnahme gilt der Tag des Onboardings, erdsatzweise der erste Workshop-Tag. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich; die Kosten der Maßnahme sind in voller Höhe zu entrichten.

Sofern im Einzelfall Erstattungen vorgesehen sind (z. B. bei Mitgliedschaften), erfolgen diese innerhalb von vier Wochen nach Eintritt und Mitteilung des erstattungsfähigen Ereignisses (z. B. GPM-Mitgliedschaft nach Rechnungsstellung durch PM-Zert). Die Rückzahlung wird als Teil-Erstattung auf das benannte Empfängerkonto ohne Abzug vorgenommen.

In der Beratung sind Unterbrechungen jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen möglich, sofern die Zielsetzung des Beratungsauftrags dadurch nicht verändert wird. Eine Veränderung der Zielsetzung erfordert einen formellen Änderungsantrag.

Ein Abbruch des Beratungsauftrags führt zu einer Zahlungspflicht des Auftraggebers in Höhe von 50 % des noch offenen Resthonorars, zahlbar gemäß den Fristen unter „Zahlungen & Stornierungen“.

Bei Lehrgängen führt ein Abbruch nach Lehrgangsstart zu keinem Anspruch auf Rückzahlung der Lehrgangsgebühr. Wurde die Zertifizierungsgebühr bereits bezahlt, die Anmeldung zur Zertifizierung jedoch noch nicht vorgenommen, kann diese an den Auftraggeber rückerstattet werden.

Unterbrechungen von Lehrgängen sind in den Paketen GOLD und PLATIN auf Antrag für eine Dauer von maximal einem Jahr möglich. Dabei entstehen ausschließlich Mehrkosten im Rahmen von Verlängerungen digitaler Zugänge sowie der Entrichtung von Lizenzkosten, wie unter „Verlängerungen & Zusatzpakete“ beschrieben. Unterbrechungen im Paket BRONZE sind nicht möglich.

Bei Präsenzlehrgängen umfasst der Leistungsumfang die Verpflegung während der Veranstaltungstage. Weitere Verpflegungsleistungen wie etwa ein Abendessen oder Sonderwünsche.

Im Leistungsumfang sind keine von Teilnehmenden individuell in Anspruch genommenen Sonderleistungen enthalten, die über die vereinbarte Maßnahme hinausgehen. Dazu zählen insbesondere Zusatzkosten in Tagungshotels, etwa für Spa- oder Serviceleistungen (z. B. selbst beauftragte Ausdrucke, angefordertes Material, Equipment oder sonstige Zusatzservices).

Nicht enthalten sind außerdem Kosten für An- und Abreise, Übernachtungen sowie Parkgebühren am Veranstaltungsort. Diese Aufwendungen sind vom Teilnehmenden bzw. Auftraggeber eigenständig zu tragen und direkt vor Ort mit dem Tagungshotel abzurechnen.

Der Auftragnehmer kann nicht die Durchführung von Workshops einer Maßnahme am jeweils gleichen Ort (z. B. Tagungshotel) garantieren. Sollte eine Änderung des Ausrichtungsortes notwendig sein, findet die Veranstaltung jedoch stets im gleichen Stadtgebiet wie angekündigt statt. SOPRONIS informiert die Teilnehmenden frühestmöglich, spätestens jedoch 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag.

Unsere Workshop-Termine können in Einzelfällen mit regionalen Veranstaltungen (z. B. Messen) zusammenfallen. Etwaige Mehrkosten für Übernachtungen während dieser Zeit gelten als höhere Gewalt und sind von uns nicht beeinflussbar. Sollten Sie in einem solchen Fall eine Termin-Anpassung des Workshops wünschen, stehen Ihnen unsere Umbuchungsoptionen für Workshop-Tage zur Verfügung. Siehe dazu „Abmeldungen & Umbuchungen“.

Sonstige Regelungen der Teilnahme

Der Auftraggeber und die Teilnehmenden erkennen an, dass sämtliche Unterlagen, Materialien und Inhalte dem Urheberrechtsschutz unterliegen und ausschließlich dem Teilnehmenden im Rahmen seiner Arbeit im Lehrgang zur Verfügung stehen. Eine Speicherung mit Zugriff für Dritte, ebenso wie Reproduktion, Verarbeitung, Vervielfältigung oder Wiedergabe, ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch SOPRONIS zulässig.

Dies gilt auch für auftraggeberspezifische Fallstudienprojekte. Der Auftraggeber erhält hierfür ein widerrufbares, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das ausschließlich im Rahmen von Lehrgängen in Zusammenarbeit mit der SOPRONIS GmbH oder der SOPRONIS Akademie GmbH gilt. SOPRONIS verpflichtet sich, die auftraggeberspezifischen Fallstudienprojekte vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Weitergabe von Informationen oder Unterlagen an Dritte, auch zum Zweck der Angebotseinholung, stellt einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.

Auftraggeber, Teilnehmende und Auftragnehmer der Maßnahme verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und unbefristet geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.

Die an SOPRONIS vom Auftraggeber übermittelten Kontaktdaten und Teilnehmerinformationen werden ausschließlich zur Durchführung der Maßnahme, zur Erstellung der Unterlagen sowie für Rückfragen oder Anschlussaufträge verarbeitet. Dabei werden sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben und Bestimmungen eingehalten. SOPRONIS bewahrt die hierfür erforderlichen Unterlagen ein Jahr nach Beendigung der Maßnahme auf.

Darüber hinaus unterliegen alle im Rahmen der Maßnahme gewonnenen Erkenntnisse, Erfahrungsberichte und persönlichen Beiträge von Trainern, Beratern und Teilnehmenden der Vertraulichkeit. Eine Weitergabe oder Berichterstattung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweils beteiligten Personen nicht gestattet.

SOPRONIS ist berechtigt, einzelne Workshoptage, Beratungstermine oder Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen, bei Erkrankung von Lehr- oder Fachkräften, Beratern, Coaches oder aufgrund höherer Gewalt abzusagen oder zu verschieben. In diesen Fällen werden den Teilnehmenden Ersatztage oder alternative Durchführungsformate angeboten.

SOPRONIS behält sich vor:

  • inhaltliche, methodische oder personelle Anpassungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtzweck der Maßnahme nicht beeinträchtigen.
  • Agenda oder Durchführungsplan im Rahmen der Maßnahme inhaltlich, methodisch oder organisatorisch anzupassen, sofern diese Änderungen den Gesamtzweck und die Arbeitsziele der Maßnahme nicht unangemessen verändern.

Ansprüche aus Absagen, Verschiebungen & Anpassungen durch SOPRONIS – insbesondere auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz – lassen sich nicht ableiten. Ein solches Ereignis stellt keine Leistungsstörung dar und begründet keinen Anspruch auf (Teil-)Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren.

Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von SOPRONIS liegen und die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gelten als höhere Gewalt. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Strom- oder Internetausfälle, Verspätung oder Ausfall von Verkehrs- oder Transportmittel, Streiks oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.

In solchen Fällen ist SOPRONIS berechtigt, Termine, Formate oder Abläufe anzupassen, zu verschieben oder – falls erforderlich – nachzuholen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Rücktritt, Ersatz oder Schadensersatz entsteht.

SOPRONIS informiert die Teilnehmenden zeitnah über Art und Umfang der Auswirkungen sowie über mögliche Ersatztermine oder Alternativformate.

Verstößt ein Teilnehmender wiederholt gegen die Hausregeln oder einzelne Regelungen daraus oder stört er durch sein Verhalten den Arbeitsfortschritt der Gruppe, kann SOPRONIS den Teilnehmenden vom weiteren Maßnahmenverlauf ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung bereits gezahlter Gebühren besteht in diesem Fall weder für den Teilnehmenden noch für den Auftraggeber.

SOPRONIS unterstützt Interessierte vor der Lehrgangsbuchung durch einen kostenfreien Live-Online-Eignungscheck (Terminbuchung „Eignungscheck“). Dieser dient der Klärung, ob die individuellen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Zertifizierung grundsätzlich erfüllt sind. Für den Nachweis der Eignung ist der Auftraggeber bzw. jeder Teilnehmende selbst verantwortlich.

Nach Lehrgangsstart sind die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zur Zertifizierung vom Teilnehmenden selbst zu erstellen und fristgerecht an die jeweilige Zertifizierungsgesellschaft zu übermitteln.

Die Entscheidung über die Zulassung zur Zertifizierung trifft ausschließlich die Zertifizierungsgesellschaft. Dem Auftraggeber und den Teilnehmenden ist bewusst, dass diese Entscheidung in der Regel erst im Verlauf der Lehrgangsmaßnahme erfolgt und ein Restrisiko der Nichtzulassung trotz Buchung und Teilnahme am Lehrgang besteht.

Ein bestimmter Erfolg – insbesondere die Zulassung zur Prüfung, das Bestehen der Zertifizierung oder ein wirtschaftliches Ergebnis – ist nicht Bestandteil der Leistung von SOPRONIS und wird weder geschuldet noch garantiert. Eine Haftung von SOPRONIS hierfür ist ausgeschlossen.

Hausregeln Stand: V01F, 20.10.2025 © – Vervielfältigung verboten.

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