WEITERBILDUNGSSCHECK
WEITERBILDUNGSSCHECK DES TLVwA
| Zielgruppe: | Arbeitnehmer |
| Förderumfang: | 100% der Gebühren für Kurs und Prüfung, max. 1.000 EUR |
| Gültigkeitsraum: | Thüringen |
| Beschreibung: | Der Thüringer Weiterbildungsscheck ist ein Förderprogramm des Freistaats Thüringen, das darauf abzielt, die individuelle berufliche Weiterbildung von Beschäftigten zu unterstützen. Ziel ist es, die Qualifikationen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Dies sind individuelle berufliche Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit der aktuellen beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden. Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Es bestehen Einkommensgrenzen, das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 55.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 110.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht überschreiten. |
| Voraussetzungen: | • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt max. 55.000 EUR und 110.000 EUR wenn Sie verheiratet sind • Es muss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen • Ihr Wohnsitz muss in Thüringen liegen • Maximale Dauer des Kurses 120 Stunden • Antragstellung: Der Antrag muss vor der verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildung beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden. • Antragsverfahren: Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal Thüringen • Häufigkeit: Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden |
| Anmeldefrist: | Der Antrag auf Förderung muss vor Kursbeginn beim TLVwA eingegangen sein |
| Antragsteller: | Teilnehmer |
| Anmerkung: | • Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist nicht zulässig. • Vor Antragstellung ist eine Registrierung beim Thüringer Landesverwaltungsamt erforderlich. Für eine erfolgreiche Gewährung der Förderung müssen die Antragsformulare richtig ausgefüllt werden. Bevor die verbindliche Anmeldung zu der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt muss eine Auftragseingangsbestätigung des Landesverwaltungsamtes vorliegen. Die SOPRONIS Akademie unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung Ihrer Förderung. |
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