Weiterbildung in Sachsen-Anhalt

WEITERBILDUNG

Zielgruppe:Arbeitnehmer/innen
Förderumfang:Mindestens 60% der Gebühren für Kurs und Prüfung
Gültigkeitsraum:Sachsen-Anhalt
Beschreibung:Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang) unterstützt Privatpersonen dabei, ihre beruflichen Qualifikationen durch individuelle Weiterbildungsmaßnahmen zu erweitern. Das Förderangebot richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige, sowie an Freiberufler und Freiberuflerinnen. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist ein berufqualifizierender Abschluss und ein jährliches Bruttoeinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, z.Zt. 69.300 Euro. Förderfähige Maßnahmen sind individuelle berufliche Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen und Maßnahmen zur Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen sowie Schlüsselqualifikationen.

Der Förderumfang beträgt mindestens 60% der Lehrgangskosten. Er beträgt 80% für Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 3.000 Euro und für Personen mit einem besonderen Bedarf. Dies sind Personen ab 45 Jahren, befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte (max. 30 Std./Woche), Leiharbeitnehmer, Alleinerziehende, Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit sowie Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 30%. Der Fördersatz erhöht sich auf 90% für Personen mit einem Bruttoeinkommen unter 2.000 Euro/Monat, einschließlich geringfügig Beschäftigter. Die Zuwendung ist auf höchstens 25.000 Euro je Weiterbildungsvorhaben begrenzt.
Voraussetzungen:• Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt maximal 69.300 EUR
• Ihr Wohnort oder Arbeitsort liegt in Sachsen-Anhalt
• Sie verfügen über einen berufsqualifizierenden Abschluss
• Eine Negativerklärung der Arbeitsagentur ist erforderlich, wenn kein Anstellungsverhältnis besteht
• Bei Lehrgangskosten ab 5.000 Euro sind drei vergleichbare Angebote einzuholen
Anmeldefrist:Der Antrag auf Förderung muss vor Kursbeginn bei der IB-Bank eingereicht und der Eingang bestätigt sein
Antragsteller:Teilnehmer/in
Anmerkung:Vor Antragstellung ist eine Registrierung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erforderlich. Für eine erfolgreiche Gewährung der Förderung müssen die Antragsformulare richtig ausgefüllt werden. Bevor die verbindliche Anmeldung zu der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt muss eine Auftragseingangsbestätigung der IB-Bank vorliegen. Die SOPRONIS Akademie unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung Ihrer Förderung. Das Angebot richtet sich auch an Freiberufler/innen.

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