WEITERBILDUNG
SACHSEN-ANHALT WEITERBILDUNG (BETRIEBLICHER ZUGANG)
| Zielgruppe: | Arbeitgeber und Selbstständige |
| Förderumfang: | 50 - 80% der Gebühren für Kurs und Prüfung |
| Gültigkeitsraum: | Sachsen-Anhalt |
| Beschreibung: | Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (betrieblicher Zugang) unterstützt Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige dabei, die Qualifikationen ihrer Beschäftigten durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen zu verbessern. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Für die Förderung berücksichtigt werden Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt und Selbstständige und freiberuflich Tätige mit Wohnort Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Teilnahme- und Prüfungsgebühren mit einem Fördersatz von mindestens 50% bis zu 80%. Die Höhe des Fördersatzes richtet sich nach Abschnitt 1 Abs. 4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung Sachsen-Anhalt. Fahrtkosten werden mit 20 ct/km und Übernachtungskosten mit 20 Euro pro Übernachtung vergütet. Der Förderumfang beträgt maximal 100.000 Euro je betrieblichem Weiterbildungsvorhaben. In diesem Programm gibt es keine Einkommensgrenzen für die Teilnehmer. Die Förderung beinhaltet eine De-minimis-Beihilfe. Daher ist für Bewilligungen ab dem 1. Juli 2024 ist eine neue De-minimis-Erklärung erforderlich. |
| Voraussetzungen: | • Der Arbeitgeber darf maximal 249 Beschäftigte haben, oder • Die Ausgaben für Weiterbildung müssen mindestens 10.000 EUR betragen , wenn 250 oder mehr Beschäftigte • Eine Negativerklärung der Arbeitsagentur ist erforderlich, wenn kein Anstellungsverhältnis besteht • Vor Antragstellung dürfen keine dem geplanten Projekt zuzurechnenden verbindlichen Verträge abgeschlossen werden • Die Antragstellung muss online über das IB-Kundenportal vorgenommen werden |
| Anmeldefrist: | Der Antrag auf Förderung muss vor Kursbeginn bei der IB-Bank eingereicht und der Eingang bestätigt sein |
| Antragsteller: | Der Antrag wird durch den Arbeitgeber bei der IB-Bank gestellt |
| Anmerkung: | Vor Antragstellung ist eine Registrierung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erforderlich. Bevor die verbindliche Anmeldung zu der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt muss eine Auftragseingangsbestätigung der IB-Bank vorliegen. Eine De-minimis-Erklärung muss abgegeben werden. Die SOPRONIS Akademie unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung Ihrer Förderung. |
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