BILDUNGSZEIT
BILDUNGSZEIT in Berlin
| Zielgruppe: | Arbeitnehmer/innen mit Beschäftigungsort in Berlin |
| Förderumfang: | Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber während der Teilnahme am Kurs, max. zehn Tage in zwei Jahren |
| Gültigkeitsraum: | Berlin |
| Beschreibung: | Das Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) ermöglicht es Beschäftigten im Land, sich für bis zu zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen, um an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Der Anspruch besteht jedoch nicht für Beamte. Die Bildungszeit kann für berufliche oder politische Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten genutzt werden. Voraussetzung ist ein mindestens sechsmonatiges ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis. Der Antrag auf Bildungszeit muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber eingereicht werden. Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung verfügbar. |
| Voraussetzungen: | • Die Bildungsmaßnahme muss von der Senatsverwaltung anerkannt sein • Dem Antrag auf Bildungszeit ist der Anerkennungsnachweis des Bildungsträgers beizufügen • Das Beschäftigungsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen • Reisekosten und Spesen sind nicht erstattungsfähig |
| Anmeldefrist: | Der Antrag auf Bildungszeit muss spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden |
| Antragsteller: | Teilnehmer/in |
| Anmerkung: | • Der Anspruch von nicht genommener Bildungszeit eines Jahres kann nicht auf das Folgejahr übertragen werden • Der Arbeitgeber ist verpflichtet innerhalb von zwei Wochen nach Eingang über den Antrag auf Bildungsfreistellung zu entscheiden • Die SOPRONIS Akademie unterstützt Sie gerne bei der Beantragung |
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