BILDUNGSURLAUB
BILDUNGSURLAUB in Nordrhein-Westfalen
| Zielgruppe: | Arbeitnehmer/innen mit Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen |
| Förderumfang: | Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber während der Teilnahme am Kurs, max. zehn Tage in zwei Jahren |
| Gültigkeitsraum: | Nordrhein-Westfalen |
| Beschreibung: | Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) ermöglicht es Beschäftigten in NRW, sich für bis zu zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen, um an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Der Anspruch besteht jedoch nicht für Beamte. Der Bildungsurlaub kann für berufliche oder politische Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten genutzt werden. Voraussetzung ist ein mindestens sechsmonatiges ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis. Der Antrag auf Bildungsurlaub muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf verfügbar. |
| Voraussetzungen: | • Die Bildungsmaßnahme muss von der örtlich zuständigen Bezirksregierung anerkannt sein • Dem Antrag auf Bildungsurlaub ist der Anerkennungsnachweis des Bildungsträgers beizufügen • Das Beschäftigungsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen • Reisekosten und Spesen sind nicht erstattungsfähig |
| Anmeldefrist: | Der Antrag auf Bildungsurlaub muss spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden |
| Antragsteller: | Teilnehmer/in |
| Anmerkung: | • Der Anspruch von nicht genommenem Bildungsurlaub eines Jahres kann nicht auf das Folgejahr übertragen werden • Der Arbeitgeber ist verpflichtet innerhalb von drei Wochen nach Eingang über den Antrag auf Bildungsfreistellung zu entscheiden • Die SOPRONIS Akademie unterstützt Sie gerne bei der Beantragung |
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