BILDUNGSURLAUB
BILDUNGSURLAUB in Niedersachsen
| Zielgruppe: | Arbeitnehmer/innen mit Beschäftigungsort in Niedersachsen |
| Förderumfang: | Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber während der Teilnahme am Kurs, max. zehn Tage in zwei Jahren |
| Gültigkeitsraum: | Niedersachsen |
| Beschreibung: | Das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) ermöglicht es Beschäftigten im Land, sich für bis zu zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen, um an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Der Anspruch besteht jedoch nicht für Beamte. Der Bildungsurlaub kann für berufliche oder politische Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten genutzt werden. Voraussetzung ist ein mindestens sechsmonatiges ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis. Der Antrag auf Bildungsurlaub soll spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der Niedersächsischen Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) verfügbar. |
| Voraussetzungen: | • Die Bildungsmaßnahme muss von der Niedersächsischen AEWB anerkannt sein • Dem Antrag auf Bildungsurlaub ist der Anerkennungsnachweis des Bildungsträgers beizufügen • Das Beschäftigungsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen • Reisekosten und Spesen sind nicht erstattungsfähig |
| Anmeldefrist: | Der Antrag auf Bildungsurlaub soll spätestens vier Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden |
| Antragsteller: | Teilnehmer/in |
| Anmerkung: | • Der Anspruch von nicht genommenem Bildungsurlaub eines Jahres darf auf das Folgejahr übertragen werden • Die SOPRONIS Akademie unterstützt Sie gerne bei der Beantragung |
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