BILDUNGSURLAUB
BILDUNGSURLAUB in Baden-Württemberg
| Zielgruppe: | Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg |
| Förderumfang: | Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber während der Teilnahme am Kurs, max. fünf Tage pro Kalenderjahr |
| Gültigkeitsraum: | Arbeitsort Baden-Württemberg |
| Beschreibung: | Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) ermöglicht es Beschäftigten im Land, sich für bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen, um an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Dieser Anspruch kann für berufliche oder politische Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten genutzt werden. Voraussetzung ist ein mindestens zwölfmonatiges ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis. Der Antrag auf Bildungszeit muss spätestens neun Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber eingereicht werden. Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Website des Regierungspräsidiums Karlsruhe verfügbar. |
| Voraussetzungen: | • Die Bildungsmaßnahme muss einen Bezug zur gegenwärtigen Hauptbeschäftigung des Arbeitnehmers haben • Dem Antrag auf Bildungsurlaub ist der Anerkennungsnachweis des Bildungsträgers beizufügen • Bei Azubis muss die Ausbildung seit mindestens 12 Monaten bestehen • Reisekosten und Spesen sind nicht erstattungsfähig |
| Anmeldefrist: | Der Antrag auf Bildungsurlaub muss spätestens neun Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden |
| Antragsteller: | Teilnehmer/in |
| Anmerkung: | • Die Übertragung des gesetzlichen Anspruches auf Bildungsurlaub eines Jahres auf das Folgejahr ist in in Baden-Württemberg nicht zulässig • Der Arbeitgeber ist verpflichtet innerhalb von vier Wochen nach Eingang über den Antrag auf Bildungsurlaub zu entscheiden • Die SOPRONIS Akademie unterstützt Sie gerne bei der Beantragung |
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