Für Brandenburg: Bildungsfreistellung

BILDUNGSFREISTELLUNG

Zielgruppe:Arbeitnehmer/innen mit Beschäftigungsort in Brandenburg
Förderumfang:Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber während der Teilnahme am Kurs, max. zehn Tage in zwei Jahren
Gültigkeitsraum:Brandenburg
Beschreibung:Das Brandenburgsche Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG) ermöglicht es Beschäftigten im Land, sich für bis zu zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen, um an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Der Anspruch besteht nicht für Beamte, Soldaten und Richter. Die Bildungsfreistellung kann für berufliche oder politische Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten genutzt werden. Voraussetzung ist ein mindestens sechsmonatiges ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis. Der Antrag auf Bildungsfreistellung muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber eingereicht werden. Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Website des MBJS in Potsdam verfügbar.
Voraussetzungen:• Die Bildungsmaßnahme muss staatlich anerkannt sein
• Dem Antrag auf Bildungsfreistellung ist der Anerkennungsnachweis des Bildungsträgers beizufügen
• Das Beschäftigungsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen
• Reisekosten und Spesen sind nicht erstattungsfähig
Anmeldefrist:Der Antrag auf Bildungsfreistellung muss spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden
Antragsteller:Teilnehmer/in
Anmerkung:• Der Anspruch von nicht genommener Bildungsfreistellung eines Jahres kann nicht auf das Folgejahr übertragen werden
• Der Arbeitgeber ist verpflichtet innerhalb von zwei Wochen nach Eingang über den Antrag auf Bildungsfreistellung zu entscheiden
• Die SOPRONIS Akademie unterstützt Sie gerne bei der Beantragung

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